Die wichtigsten Meldungen in Kürze
Neue Verordnungen zur Energieversorgung treten heute in Kraft (8. November 2006) Als den größten Erfolg der Vereinsgeschichte bezeichnete Dr. Aribert Peters, der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher die heute in Kraft tretenden Verordnungen. Sie regeln die Strom- und Gasversorgung von Haushaltskunden. Für die zahlreichen Verbesserungen habe die Verbraucherlobby seit Jahrzehnten gekämpft. Verbraucher, die ihre Strom- oder Gasrechnung angekündigt wegen zu hoher Preise kürzen, brauchen künftig keine Angst mehr vor Strom- oder Gassperren zu haben. Der Bund der Energieverbraucher rät allen Verbrauchern, die überhöhten Strom- und Gaspreise um ein Viertel zu kürzen und nicht die geforderten überhöhten Preise zu zahlen. Informationen dazu auf http://www.energiepreise-runter.de. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die Verordnungen (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV und Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV sowie Niederspannungsanschlussverordnung NAV und Niederdruckanschlussverordnung NDAV) heute in Kraft. Nach den neuen Verordnungen müssen Preisänderungen allen Kunden vorab schriftlich mitgeteilt werden. Strom- und Gassperren müssen künftig vier Wochen vorher statt bisher zwei Wochen vorher angekündigt werden. Streitigkeiten über die Höhe und die Angemessenheit der Preise rechtfertigen künftig keine Versorgungsunterbrechung. Baukostenzuschüsse werden auf höchstens 50 % statt bisher 70 % begrenzt. Die Haftung der Versorger bei Versorgungsstörungen wird durch die Verordnungen ausgeweitet. Bei Sachschäden haftet der Versorger künftig auch für leichte Fahrlässigkeit (bisher nur grobe Fahrlässigkeit) mit höchstens 5.000 Euro je Einzelfall. Die bisherige Kündigungsfrist von einem Jahr verkürzt sich künftig auf einen Monat.Kontakt für Presserückfragen: Dr. Aribert Peters, Tel.: 02224 960 34 36, mobil: 0170 44 88 606. Der Bund der Energieverbraucher e.V. ist der Zusammenschluss von privaten und kleingewerblichen Energieverbrauchern in der Bundesrepublik. Der Verein hat über 11.000 Mitglieder und finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge. Internetadresse: > http://www.energieverbraucher.de/itid__340/ _____________________________________________________________________________________ Gericht kippt Gaspreis-Erhöhung Kunde klagt erfolgreich gegen Wolfsburger Eon-Tochter – Richterin: Signalcharakter Von Christian Franz WOLFSBURG. Die regionale Eon-Tochter "LandE Stadtwerke Wolfsburg GmbH" (LSW) darf einem Kunden in Meine nicht den Gaspreis erhöhen. Das Urteil des Amtsgerichts Wolfsburg könnte über den Einzelfall hinaus für alle 23 400 privaten LSW-Gaskunden in den Kreisen Gifhorn und Helmstedt sowie in der Stadt Wolfsburg bedeutsam werden (Aktenzeichen 10C202/05). Der Kläger aus dem Kreis Gifhorn will anonym bleiben. Er spart vorerst rund 40 Euro Gaskosten pro Jahr. Er hatte nach der Preiserhöhung 2005 unter Vorbehalt bezahlt und den Rechtsweg beschritten. Richterin Dr. Uta Engemann gab ihm Recht. "Es ist eine Einzelfall-Entscheidung, aber mit Signalcharakter", betonte sie. "Denn die unwirksame Vertragsklausel findet sich in den allgemeinen Lieferbedingungen aller LSW-Gasverträge." Der Passus, wonach die Firma den Gaspreis erhöhen kann, sobald der Vorlieferant den Preis anhebt, verstößt laut Urteil gegen das Transparenzgebot. Der Kunde kann nicht erkennen, ob die Preisfestsetzung rechtmäßig ist. Dabei stützt sich Richterin Engemann auf ein Urteil des Landgerichts Bremen vom Mai (Aktenzeichen 8O1065/05). Rechtskräftig ist das Wolfsburger Urteil noch nicht. Obwohl wegen des geringen Streitwerts eine Berufung normalerweise nicht möglich wäre, ließ die Richterin sie zu. Zuständig wäre das Landgericht Braunschweig. LSW-Prokurist Friedrich Pikzak kündigte an: "Wenn möglich, werden wir Rechtsmittel nutzen." Inhaltlich wollte sich Pikzak erst äußern, wenn in drei Wochen die Urteilsbegründung vorliegt. Welche Bedeutung die LSW dem Preiskampf zumisst, belegt die Wahl des Prozessvertreters. Es ist die internationale Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Die LSW setzte 2005 rund 250 Millionen Euro um. Sie lieferte knapp 1,1 Milliarden Kilowattstunden Gas. _________________________________________________________________________________________________ Das Bundeswirtschaftsministerium will überhöhte Strompreise durch eine Verschärfung des Kartellrechts bekämpfen. Der Gesetzentwurf ist hier veröffentlicht: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=169318.html Der Bund der Energieverbraucher ist zur Anhörung am 27.11.06 eingeladen. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf sind willkommen, sofern sie rechtzeitig hier eingehen.Aus meiner Sicht muss bei einer Änderungs des Energiewirtschaftsgesetzes die Strukturklasse NBL abgeschafft werden. Denn sie legitimiert die im Osten höheren Strom- und Gaspreise, obwohl es dafür gar keine Rechtfertigung gibt. Das hat unlängst eine Studie im Auftrag des sächsischen Wirtschaftsministerium ergeben. Dr. Aribert Peters Vorsitzender Bund der Energieverbraucher e.V. _____________________________________________________________________________________Information aus der
„Energiedepesche - 3 - September 2006 „ Streit um richtigePreise Beieinseitiger Preisfestsetzung schuldet der Verbraucher dem Versorger nur den
billigen Ein einseitig bestimmter Preis ist nur verbindlich, wenn er der Billigkeit entspricht.
Das hat der Versorger nachzuweisen. Die derzeit geforderten Gas-und Strompreise sind unangemessen hoch, wie der Bund der Energieverbraucher nachfolgend zeigt. Er will damit allen Verbrauchern
einen Anhaltspunkt für die Höhe des zu überweisenden Entgelts für Gas und Strom an die Hand geben. Zeitvergleich 1995 mit 2006 Wir gehen von einem Zeitpunkt in der Vergangenheit,
zum Beispiel 1995 aus. Damals lag der
Haushaltsgaspreis im Bundesschnitt bei 3,15 Cent/kWh. Der Importpreis lag bei 0,63 Cent/kWh. Verteilkosten und Marge betrugen 2 Cent/kWh, die Steuer 0,6 Cent/kWh (16
Prozent MWSt + 0,18 Cent/kWh Gassteuer). Preis 2006 1,14 Cent/kWh zu hoch Der Importpreis lag
im Jahr 2006 (Januar und Februar) bei 2,05 Cent/kWh. Die Steuer beträgt 1,18
Cent/kWh (Mehrwertsteuer + 0,55 Cent/kWh Erdgassteuer).
Daraus ergibt sich, dass der Durchschnittsgaspreis fiir Haushalte im
Januar/Februar 2006 höchstens 2,05 + 1.36 + 1.18 = 4,6 Cent/kWh betragen
durfte. Tatsächlich lag der Gaspreis 2006(Januar, Februar) bei 5,74 Cent/kWh (Stat. Bundesamt). Der bundesdurch-schnitdiche
Gaspreis lag also um 1,14 Cent/kWh über dem Gaspreis, der sich aus dem Gaspreis von 1995 bei angemessener
Erhöhung ergeben würde. Bestandteile des Gaspreises Die zweite Methode
schätzt die einzelnen Bestandteile, aus denen sich der Gaspreis zusammensetzt, in ihrer Höhe ab.
Dabei ist man vielfach auf Schätzungen angewiesen. Die Versorger kalkulieren mit fiktiv überhöhten Netzkosten, die sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Kostenpositionen allein ableiten lassen. Das bestätigt sich auch durch die immensen Unterschiede bei den Netzentgelten der verschiedenen Gasversorger. Die Kosten je Leitungskilometer unterscheiden sich nach Auswertungen der Bundesnetzagentur um das Fünfzehnfache! Die Stadtwerke München und auch E.ON Hanse geben die Netzentgelte mit 1,22 Cent/ kWh basierend auf 1.500 Benutzungsstunden an. Weil sich die Abnahmeprofile von Haushaltskunden miteinander mischen - jeder bezieht das Gas zu unterschiedlichen Zeiten - , kann man jedoch mit mindestens 3-000 Benutzungsstunden rechnen. Daraus ergeben sich Netzkostcn von 0,79 Cent/kWh. Diese auf der Verbändevereinbarung II basierenden Preise sind um mindestens 20 Prozent überhöht. Es ergeben sich also Netzentgelte von 0,63 Cent/ kWh. Für Systemdienstleistungen wie Lastverstetigung und Messung sind 0,25 Cent/kWh hinzuzurechnen. Für Vertrieb und Abrechnung rechnet die Thüga mit 0,15 Cent/kWh („Helga"-Pa-pier). Eine zusätzliche Marge braucht nicht berücksichtigt zu werden, da die obigen Positionen bereits jeweils Margen enthalten. Die Konzessionsabgabe beträgt bundeseinheitlich 0,03 Cent/ kWh für Gas-sondervertragskunden. Für Kochgas gelten höhere Sätze. Heizgasverträge sind aber stets Sonderverträge. Die Erdgassteuer beträgt seit dem 1. Januar 2003 0,55 Cent/kWh. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 16 Prozent. Gaspreis um 36 Prozent zu hoch Damit ergibt sich ein angemessener Gaspreis von 3,83 Cent/kWh. Der tatsächliche Gaspreis lag im Jahr 2005 bei 5,2 Cent/kWh und war mithin um 1,37 oder um 36 Prozent zu hoch. Setzt man die von den Versorgern beanspruchten höheren Werte für Gasbezug und Netznutzung ein, so erhöht sich der angemessene Gaspreis um 1,18 Cent/ kWh. Die Differenz zum tatsächlichen Gaspreis vermindert sich dadurch praktisch auf Null.
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