Die Energiepreise steigen stetig. Zudem sollen nun die Bürgerinnen und Bürgern mit
zusätzlichen Kosten der Energiewende belastet werden.
Maßnahmen, um die für die ärmere Bevölkerung hohen Energiepreise erträglicher zu
gestalten, wie Energieberatung und der Hinweis auf Energiesparmaßnahmen, lösen
das Problem nicht. Oft sind Energiesparmaßnahmen mit einem erheblichen
Kostenaufwand verbunden (z. B. Gebäudedämmung, neue Haushaltsgeräte A+++,
LED-Lampen), den sich der ärmere Teil der Bevölkerung nicht leisten kann.
Die Politik bietet derzeit lediglich punktuelle Hilfen und Vorschläge an, die das
Problem der hohen Energiepreise nicht lösen, dazu gehört auch der Hinweis,
zu einem preisgünstigeren Energieversorger zu wechseln.
Es fehlt ein Energiepreiskonzept.
Der Sprecher der Haaner Initiative „Stoppt Preisanstieg! Kosten runter!“,
Dr. Helmut Weber, hat Leitlinien für ein Energiepreiskonzept entwickelt,
das folgende Kriterien erfüllen soll:
Es soll sozial, ökologisch und in der Gesamtbilanz möglichst kostenneutral sein.
Die Leitlinien
1. Senkung der Energiekosten zur Sicherstellung eines preiswerten
Energiegrundbedarfs.
2. Exponentielle Verteuerung der Energiekosten bei einem über den
Energiegrundbedarf hinaus gehenden Energieverbrauch
(„Luxusverbrauch“ und Energieverschwendung).
Die Mehreinnahmen dieser Maßnahme müssen zur Finanzierung des
preiswerten Energiegrundbedarfs verwendet werden. Zudem soll
diese Verteuerung zu deutlichen Energieeinsparungen führen.
Zu 1.) Energiegrundbedarf (soziale Komponente):
Menschen, die Energie nur für ihre Lebenshaltung bzw. ihren Grundbedarf wie z. B.
Beleuchtung, Heizung, Kochen, Waschen und notwendige Fortbewegung
(z. B. Fahrten zum Arbeitsplatz) verbrauchen, müssen Energie preiswerter
als heute erhalten.
Zu 2.) Energieverbrauch über den Energiegrundbedarf hinaus (ökologische und
kostenneutrale Komponenten):
„Luxusverbrauch“ und Energieverschwendung müssen verteuert werden. Die
Verteuerung sollte nicht linear, also gleichmäßig, sondern drastisch (exponentiell)
ansteigen.
Diese Maßnahme soll den verbilligten Energiegrundbedarf finanzieren und zu
Energieeinsparungen führen.
Ökologisch kontraproduktiv ist es, dass immer noch ein Mehrverbrauch an Energie
mit Preisnachlässen belohnt wird. Das Gegenteil müsste der Fall sein!
Sollte die exponentielle Verteuerung des „Luxusverbrauchs“ und der
Energieverschwendung von der Politik verworfen werden oder bei zu erwartenden
Energieeinsparungen nicht ausreichen, den verbilligten Energiegrundbedarf zu
finanzieren, müssen sowohl der Staat auf einen Teil der Energiesteuer als auch die
Energiewirtschaft auf einen Teil der Gewinne verzichten. Würde sich die
Energiewirtschaft dieser Maßnahme verschließen, sollte der Staat steuernd
eingreifen. In letzter Konsequenz müsste man bei diesem zentralen
gesellschaftlichen Thema an eine Lenkung oder gar Verstaatlichung der
Energiewirtschaft denken.
Umsetzung
Diese Leitlinien sollen als „roter Faden“ für das künftige Energiepreiskonzept
dienen. Der Entwurf sollte einvernehmlich von den zuständigen Ressorts der
Bundesregierung wie Wirtschaft, Finanzen, Soziales und Umwelt unter der
Federführung des Bundeskanzleramts (Chefsache der Bundeskanzlerin) erarbeitet
werden. Alle Parteien, Experten und andere Akteure sollten daran beteiligt werden.
Konkretisierungsvorschläge:
Bei der Bemessung des Grundbedarfs kann man auf die Messzahlen
(Personen pro Haushalt) im Sozialbereich (SGB XII, Sozialhilfe)
zurückgreifen.
Bei den Kraftstoffen sollten unabdingbare Fahrten mit dem PKW zur
Arbeitsstelle, zu Arztbesuchen und Einkäufen in abgelegenen Gegenden etc.
dem Grundbedarf zugeordnet werden.
Günstige Energiepreise für die Industrie und Wirtschaft werden von der
Bevölkerung als ungerecht und belastend empfunden. Das Argument des
Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit darf nicht alleine das Kriterium für
günstige Energie sein, vielmehr muss die Anstrengung, den jeweiligen
Betrieb so energiegünstig wie möglich (Stand der „ökologischen Technik“) zu
gestalten, Vorrang haben.
Anmerkungen
Die Energiepreisgestaltung ist ein zentrales gesellschaftliches Thema. Es geht um
den Erhalt des gesellschaftlichen Konsenses, der durch die sich immer weiter
öffnende Schere zwischen Arm und Reich gefährdet ist. Es geht um den
Wirtschaftsstandort Deutschland. Es geht vor allem um den Erhalt unserer
Demokratie.
Am Anfang jeder weiteren konzeptionellen Überlegung muss die übergeordnete
Vernetzung und Gewichtung aller denkbaren Faktoren stehen. Es ist höchste Zeit,
dass ein auch künftig tragbares Energiekonzept, eingeschlossen die
Energiepreisgestaltung, unverzüglich erarbeitet und von der Politik vor einer
Beschlussfassung mit der Bevölkerung abgestimmt wird.
Das Energiekonzept muss transparent und gerecht gestaltet und darf nicht durch
mächtige Interessengruppen verwässert oder zu deren Gunsten verschoben
werden.
Die Erarbeitung eines Entwurfs darf nicht der Energiewirtschaft überlassen werden.
Dies ist vielmehr vorrangig eine Aufgabe der Bundesregierung und aller Parteien,
die im nächsten Jahr auf Wählerstimmen hoffen!
Die vorgelegten Leitlinien sollen für diesen notwendigen politischen Prozess einen
Beitrag leisten.
Leitlinien
für ein soziales, ökologisches und möglichst kostenneutrales
Energiepreiskonzept